Schulbegleitung | Eingliederungshilfe

Schulbegleitung | Eingliederungshilfe

Seit 2011 sind wir mit inzwischen ca. 80 SozialpädagogInnen und sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften im Bereich Eingliederungshilfe mit dem Schwerpunkt Schulbegleitung (§35a SGB VIII) an etwa 60 Schulen aller Schulformen in Leipzig tätig. Durch das Engagement unseres Teams und ständige inhaltliche Weiterentwicklung ist die Diakonie in Leipzig inzwischen eine der führenden Trägerinnen für diese integrative Hilfeform für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Autismusspektrumsstörung, sozial-emotionalem Förderbedarf und vielen anderen Herausforderungen. Unsere KollegInnen arbeiten eng mit den LehrerInnen des Kindes und dem Elternhaus zusammen. Dabei legen wir insbesondere Wert auf guten Informationsaustausch, klare Kommunikation und gelungene Absprachen. Ziel ist eine solide Inklusion und Verselbständigung, die sich an den Ressourcen des Kindes orientiert.

Die Schulbegleitung ist eine individuelle Hilfe (gemäß §35a SGBVIII) für SchülerInnen, die im Schulalltag ganz prinzipielle Unterstützung beim Lernen und in ihrem Verhalten benötigen. Die Inhalte und Ziele der Hilfe werden individuell in einem Hilfeplangespräch beim Jugendamt gemeinsam mit Eltern, SchülerIn, LehrerInnen und SchulbegleiterIn festgelegt und kleinschrittig umgesetzt.


Aufgaben der Schulbegleitung

Jedes Kind ist anders. Jede Beschulungssituation erfordert ein individuelles Vorgehen. Unser Team hat zahlreiche Materialien und Hilfsmittel entwickelt, die wir einsetzen können. Supervision und Kollegiale Fallberatung gehören bei uns ebenso zu den Qualitätsstandards wie Transparenz in der Kommunikation mit dem Kind, dessen Eltern und allen im Hilfesystem beteiligten Fachkräften wie der Autismusambulanz, behandelnden TherapeutInnen, etc..



Aufgaben in der Schulbegleitung können sein:

  • Förderung der Selbständigkeit (z.B. Vorbereitung des Arbeitsplatzes)
  • Strukturierung des Schulalltages und Ermöglichung von Bildungsteilhabe (z.B. Training von schulischen Abläufen, Hilfe bei der Bewältigung von Aufgaben)
  • Anbahnung und Unterstützung beim Aufbau von Beziehungen zu Mitschüler*innen und Lehrer*innen
  • Konfliktintervention und Reflexion
  • Unterstützt die angemessene Kommunikation zwischen Schüler*in und Lehrer*innen/Mitschüler*innen
  • Verhaltenstraining
  • Die Schulbegleiter*in unterstützt die Lehrer bei der Individualisierung und Differenzierung der Arbeitsmaterialien
  • Die Lehrer*in behält die Hoheit über die Umsetzung des Bildungsauftrages und der Aufsichtspflicht
  • Im Fall einer 1:1 Betreuung wird die Aufsichtspflicht für die einzelnen Schüler*innen von der Lehrer*in auf die Schulbegleiter*in übertragen


Beantragung | Voraussetzung

Voraussetzung für die Hilfegewährung ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes (ASD) in Ihrem Stadtbezirk, der im Gespräch mit der Schule den individuellen Hilfebedarf des Kindes prüft. Bei einer positiven Entscheidung kann das das Jugendamt auf Ihren Wunsch hin uns als Leistungserbringer beauftragen. Hinsichtlich des für Sie zuständigen Ansprechpartners beraten wir sie gern telefonisch. Auskunft hierzu erhalten Sie auch unter der 0341 1230

Kontakt Fallanfrage: Fallkoordination.AmbJuHi(at)diakonie-leipzig.de