Kleine Familienhilfe §20

Für wen ist die „Kleine Familienhilfe“gedacht?

Unser engagiertes Team der „Kleinen Familienhilfen“ bietet praktische Hilfe für Eltern und Familien, die aufgrund von vorübergehenden Notlagen ihr Kind /ihre Kinder nicht versorgen oder betreuen können.
Ziel ist die vorübergehende Sicherstellung grundlegender Lebensbedürfnisse in der Familie, damit das Kindeswohl in der elterlichen Wohnung weiterhin gewährleistet ist.


Wie komme ich an die Hilfe?

• Die Hilfe wird auf Antrag der Eltern beim Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des zuständigen Jugendamtes vermittelt und finanziert. Die Inhalte der Hilfe legt das Jugendamt entsprechend der Situation in der Familie fest.

• Die „Kleine Familienhilfe“ ist keine Haushaltshilfe oder Pflegedienst im Rahmen der Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen: Sie wird vom Jugendamt nur bewilligt, wenn die Kranken- oder Pflegekassenleistungen nicht gewährt werden.


Was tun wir?

Der Erziehungsauftrag wird weiterhin von den Eltern ausgeführt. Die eingesetzten HelferInnen haben keine pädagogische Ausbildung und wirken nicht verändernd auf das Familiensystem ein.

Gerne arbeiten wir aber mit eventuell vorhandenen FamilienhelferInnen (SPFH) zusammen.


Aufgaben der „Kleinen HelferInnen“ können z.B. sein:

  • Bringen/Holen von Kindern zu und von Schule/KiTa
  • Beaufsichtigen von Kindern im Haushalt oder z.B. auf dem Spielplatz
  • für altersgemäße Tagesstruktur sorgen
  • Körperpflege des Kindes
  • Unterstützung der Kinder bei Hausaufgaben
  • Mahlzeiten zubereiten einschließlich Einkauf
  • Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten: Aufräumen, Reinigen, Wäsche


Das leisten die „Kleinen HelferInnen“ nicht:

  • Erziehungsberatung
  • Hilfen im Zwangskontext
  • Psychosoziale Betreuung
  • Reinigungsdienste, wenn die Eltern selbst dazu in der Lage sind.
  • Nachhilfe für Schulkinder
  • Pflegedienstleistungen


Kontakt Fallanfrage:

Fallkoordination.AmbJuHi(at)diakonie-leipzig.de

T: 0151 55 56 48 74