5.3. Arbeitsrechtliche Aspekte

5.3.1 Dienstzeiten

Das Nutzerverhalten auf den Social Media Kanälen und in Bewertungsportalen richtet sich nicht nach den Arbeitszeiten der Diakonie Leipzig. Deshalb ist es immer wieder nötig, dass Mitarbeitende, die mit Social Media Aufgaben betraut sind, außerhalb der Rahmenarbeitszeit Postings absetzen oder auf Kommentare in Absprache mit der Fachbereichsleitung / Geschäftsführung reagieren müssen. Diese geleistete Arbeit ist Arbeitszeit und wird in der Zeiterfassung Connext Vivendi erfasst.

5.3.2 Social Media Dienst

a.) Innerhalb des Social-Media-Teams wird regelmäßig vereinbart, ob und wann wer an Wochenenden oder bei außergewöhnlichen Lagen regelmäßig zwischen 9 Uhr und 16 Uhr alle zwei bis drei Stunden die Kommunikation auf den Social Media Kanälen und den Portalen (adventago Tool) kontrolliert. Dieses reine Nachschauen wird pauschal mit 1,0 Stunden pro Tag erfasst. Die tariflich vorgesehenen Zeitzuschläge werden gewährt.

b.) Falls sich auf Grund der Kontrollen darüber hinaus der Bedarf für aktive Postings / Kommentare ergibt, gilt diese dafür ggf. geleistete tatsächliche Arbeit als Arbeitszeit und wird ebenfalls in der Zeiterfassung Connext Vivendi erfasst. Das gleiche Vorgehen gilt für außergewöhnliche Lagen wie Krisensituationen oder besondere Veranstaltungen.