+++ Aktuelle Besucherregelung +++

Liebe Besucherinnen und Besucher, Angehörige, Mitarbeiter*innen und Externe (Therapeuten etc.)

aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle setzt die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 01. März 2023 aus. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. So werden Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.