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Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die gewählte Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Diakonischen Werk Innere Mission Leipzig e.V. Sie arbeitet auf Grundlage des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD).
Die Mitarbeitenden des Diakonischen Werk Innere Mission Leipzig e.V. wählten im Jahr 2022 dreizehn ehrenamtliche Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter für die Dauer bis zum 30.04.2026.

Struktur der MAV-Arbeit
Die Mitarbeitervertretung der Diakonie Leipzig trifft sich in der Regel einmal pro Woche zur Sitzung. Auf dieser Sitzung werden Beschlüsse gefasst. Dafür muss mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein. Zu einzelnen Themen gibt es Ausschüsse und Arbeitskreise. Hier werden die Themen intensiv bearbeitet und Entscheidungen des Gremiums vorbereitet. Ausschüsse sind: Personalausschuss, Wirtschaftsausschuss, Gesundheitsausschuss. Der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit ist für die Kommunikation der Arbeit der MAV an die Mitarbeitenden zuständig und organisiert die jährliche Mitarbeiterversammlung.
Die MAV legt einmal jährlich Rechenschaft über ihre Arbeit bei einer Mitarbeiterversammlung ab. Zu dieser Versammlung werden alle Mitarbeitenden des Werkes eingeladen. Um ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können, haben die Mitglieder der MAV ein Recht auf Schulung und Weiterbildung, Die Kosten dafür trägt in der Regel die Dienststelle.

Aufgaben und Arbeitsweise der MAV:
Die Mitarbeitervertretung vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber Vorstand, Fachbereichsleitung und Einrichtungsleitung. Dies geschieht generell in regelmäßigen Gesprächen mit den entsprechenden Leitungsorganen, aber auch in konkreten Fällen auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Mitarbeitender oder einer Gruppe von Mitarbeitenden. Die MAV hat Anspruch darauf, von der Leitung über wichtige betriebliche Angelegenheiten rechtzeitig informiert zu werden. Nur so kann sie auch in sinnvoller Weise mitbestimmen oder –beraten.

Mitbestimmung und Mitberatung:
Die zentralen Aufgaben der MAV liegen in der Mitbestimmung und Mitberatung bei verschiedenen Entscheidungen der Dienststellenleitung. Die genauen Rechte sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) festgelegt und reichen von reiner Information über Anhörung und Beratung bis hin zur Zustimmungspflicht.

Zustimmungspflichtige Angelegenheiten:
In bestimmten Bereichen benötigt die Dienststellenleitung die Zustimmung der MAV, bevor eine Maßnahme umgesetzt werden kann. Dazu gehören beispielsweise:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen
  • Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
  • Auswahlrichtlinien bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen (sofern keine tariflichen oder gesetzlichen Regelungen bestehen)

Beratungs- und Anhörungsrechte:
In anderen Angelegenheiten hat die MAV ein Recht auf Beratung und Anhörung. Die Dienststellenleitung muss die MAV informieren und ihre Stellungnahme einholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Argumente der MAV müssen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, auch wenn die MAV nicht direkt mitbestimmen darf. Beispiele hierfür sind:

  • Wirtschaftliche Angelegenheiten, die die Mitarbeitenden wesentlich berühren (z.B. Betriebsänderungen)
  • Personalplanung
  • Grundsätze von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Kündigungen (die MAV hat ein Widerspruchsrecht unter bestimmten Voraussetzungen)

Verhandlungen und Abschluss von Dienstvereinbarungen:
Die MAV hat das Recht, mit der Dienststellenleitung Dienstvereinbarungen abzuschließen. Diese schriftlichen Vereinbarungen regeln betriebliche Angelegenheiten, die nicht bereits durch Gesetze oder Tarifverträge festgelegt sind. Beispiele sind z.B.Regelung zu Gleitzeit, Schichtarbeit, Rufbereitschaft, zur Gesundheitsförderung, zu Fort- und Weiterbildung, zur Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz oder zur Dienstkleidung (Verwendung, Kostenübernahme). Die Initiative zum Abschluss einer Dienstvereinbarung kann sowohl von der MAV als auch von der Dienststellenleitung ausgehen. Beide Seiten können eine Dienstvereinbarung wieder kündigen.

Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die MAV setzt sich aktiv für die Durchführung und Einhaltung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zur Gesundheitsförderung ein. Sie kann auch eigene Maßnahmen anregen, die der Gesunderhaltung der Mitarbeitenden dienen. Die MAV achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten und umgesetzt werden und wirkt bei Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren mit. Sie hat Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes, bei der Bestellung von Fachkräften (Betriebsarzt, FK für Arbeitssicherheit) und bei den Grundsätzen der Arbeitsplatzgestaltung (Ausstattung, Belastung wie z.B. Lärm etc.). Die MAV ist mit 2 Personen regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses der Diakonie beteiligt.

Vertretung der Mitarbeitenden in Konfliktfällen:
Die MAV kann zwischen Mitarbeitenden und der Dienststellenleitung vermitteln, wenn es zu Konflikten kommt. Sie kann versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Interessen der betroffenen Mitarbeitenden zu vertreten. Ebenso kann sie auch bei Konflikten innerhalb der Teams oder zwischen einzelnen Mitarbeitenden moderieren.

Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Institutionen:
Die MAV arbeitet mit anderen Gremien zusammenarbeiten, beispielsweise mit Schwerbehindertenvertretungen oder Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Je eine Person aus SBV und JAV kann regelmäßit in MAV-Sitzungen zu Gast sein. So können gemeinsame Themen festgestellt und bearbeitet werden. Die MAV nimmt mit 2 Personen regelmäßig als Gast an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Außerdem besteht Kontakt zu anderen MAVen und zu regionalen Netzwerken der Arbeitnehmervertretungen.

KONTAKT

Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V.
Mitarbeitervertretung (MAV)
Puschstraße 9 | 04103 Leipzig (auf der Alten Messe)

T +49 341 420 60 61
M +49 174 1675710
F +49 341 420 60 49
mav@diakonie-leipzig.de

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Mitglieder der MAV

Vorsitzender
Holger Hildebrand
Wohnen Heinz Wagner |
Religionspädagogik | FBTI
holger.hildebrand@diakonie-leipzig.de

1. stellv. Vorsitzender
Jörg Nagel
WSB Martinstift
joerg.nagel@diakonie-leipzig.de

2. stellv. Vorsitzender
Gerhard Steinführer
Pflegeheim Marthahaus
gerhard.steinfuehrer@diakonie-leipzig.de

3. stellv. Vorsitzende
Susanne Hofferbert
Haus der Diakonie – Geschäftsstelle
susanne.hofferbert@diakonie-leipzig.de


Nicola Ackermann
Kindertagesstätte St. Moritz
nicola.ackermann@diakonie-leipzig.de


Margrit Geißler
Fachbereich Altenhilfe
margrit.geissler@diakonie-leipzig.de

Barbara Grimm
WSB Katharina von Bora
barbara.grimm@diakonie-leipzig.de

Rahel Kappler
Pflegeheim Matthäistift
rahel.kappler@diakonie-leipzig.de

Torsten Mickan
Pflegeheim Matthias Claudius
torsten.mickan@diakonie-leipzig.de

Marie-Theres Pawelka
Ambulante Jugendhilfe
marie-theres.pawelka@diakonie-leipzig.de

Matthias Schmidt
Wohnverband Katharina von Bora
matthias.schmidt@diakonie-leipzig.de

Lukas Pfennig
Wohnstätte Diakonissenhaus Borsdorf
lukas.pfennig@diakonie-leipzig.de

Jessica Suarez-Jäger
Wohnverbund Katharina von Bora
jessica.suarez-jaeger@diakonie-leipzig.de