Umtauschprogramm Hryvnia-Banknoten in Euro und Bankkonteneröffnung für ukrainische Kriegsvertriebene
Umtauschprogramm Hryvnia-Banknoten in Euro gestartet
Laut dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) können Menschen, die vor den Kriegshandlungen aus der Ukraine geflohenen sind, vom 24. Mai 2022 an in Deutschland ihre Hryvnia-Banknoten bis zu einem Betrag von 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 Hryvnia der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem, auf der Webseite der Bundesbank bekanntgegebenen Wechselkurs. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesbank.de/wechselkurse-uah
Eröffnung Bankkonto
Sachverhalt: Nach Berichten kann es unter Umständen für Kriegsvertriebene aus der Ukraine bspw. Drittstaatsangehörige problematisch sein, ein Bankkonto zu eröffnen.
Aktueller Stand:
Nach Auskunft der Sparkasse können Girokonten unter der Vorlage folgender Legitimationspapiere eröffnet werden:
- ukrainischer internationaler Reisepass
- ukrainische Ausweiskarte "Identity-Card"
- seit 09.04.2022: ukrainische inländische Ausweisdokumente (kyrillisch, tw. handschriftlich) in Verbindung mit einem Dokument einer deutschen Behörde, aus dem alle zur Identifizierung erforderlichen Daten hervorgehen (in der Praxis üblicherweise Fiktionsbescheinigungen)
- Personen, die im Besitz von Dokumenten wie z.B. dem Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV, dem Reiseausweis für Flüchtlinge gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 AufenthV oder dem Ankunftsnachweis nach § 63a des Asylgesetzes sind, welche üblicherweise für Geflüchtete von deutschen Behörden ausgestellt werden.
Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kontoeröffnung bei der Sparkasse (lt. Eigener Auskunft) für Personen mit russischer und belarussischen Staatsangehörigkeit möglich, wenn kein Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaates bzw. ein Visum vorgelegt wird.
Bedeutet bei der Sparkasse, dass für Kriegsvertriebene aus der Ukraine beispielsweise mit russischer Staatsangehörigkeit und ukrainischem Aufenthaltstitel keine Eröffnung eines Bankkontos vor der Registrierung und Erhalt des Aufenthaltstitels möglich ist.
Bei der Volksbank ist dies allerdings möglich.