Bereitschaftspflege

Das Leistungsangebot “Familiäre Bereitschaftspflege nach erfolgter Inobhutnahme durch den ASD” basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 42 SGB VIII.

Die Zielgruppen der Hilfe

Die Zielgruppe sind Säuglinge oder Kinder bis im Alter von 12 Jahren (eventuell deren Geschwisterkind), aus Familien in Krisensituationen, die eine vorübergehende Unterbringung nach Inobhutnahme durch den ASD benötigen.

Die Ziele dieser Hilfeform sind

  • die Versorgung und Betreuung des Kindes in einem familiären Bezugsrahmen zu gewährleisten.
  • den Kontakt des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie sichern und damit Bindungen zu erhalten.
  • die Rückführung des Kindes in seine Familie oder, wenn das nicht möglich ist, nach Perspektivklärung Gestaltung des Übergangs in eine andere Betreuungsform.

Wir suchen Familien und Einzelpersonen für die Bereitschaftspflege

Für dieses Angebot suchen wir Familien oder auch Einzelpersonen, die bereit sind einen Säugling oder ein Kind bis im Alter von 12 Jahren, für eine begrenzte Zeit bei sich aufzunehmen. Dafür wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt. Die Betreuungspersonen werden auf diese Aufgabe vorbereitet und währenddessen durch Fachkräfte begleitet.

Weitere Informationen zur Mitarbeit

Wir freuen uns über Ihr Interesse und das Sie sich vorstellen können einen Säugling oder ein Kind zwischen 0 und 12 Jahren für eine begrenzte Zeit bei sich aufzunehmen. Die Bereitschaftspflege bietet die Möglichkeit einer flexiblen Tätigkeit zu Hause, da Sie ein Kind rund um die Uhr in Ihrem Haushalt betreuen (ca. ein halbes Jahr bis zwei Jahre) bis eine Perspektive durch das Jugendamt gefunden ist.

Voraussetzungen

Eine der Voraussetzungen ist, dass sich Ihr Wohnort im Jugendamtsbereich der Stadt Leipzig befindet (also zum Stadtgebiet und alles was eingemeindet wurde) und dass Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen bzw. nur geringfügig arbeiten gehen, wenn Ihr Lebenspartner oder Lebenspartnerin das Kind in dieser Zeit betreut.     

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie bei uns einen Kurs besuchen über 9 Themen (Traumatisierung von Kindern, Herkunftseltern, Anbahnung in Adoptions- und Pflegefamilien u.a.) für neun mal zwei Stunden und unsere Bewerbungsunterlagen ausfüllen. Dazu gehören das Schreiben einer Lebensgeschichte, Beantworten von Fragen, ein Erweitertes Führungszeugnis (Sie bekommen ein Anschreiben von uns, damit dieses kostenfrei ist) sowie das Einholen der Schufa-Auskunft und eines Ärztlichen Attestes. Mit diesen Unterlagen findet bei Ihnen zu Hause mit den 5 Beraterinnen der Diakonie ein Hausbesuch statt. Entscheiden die Beraterinnen Ihre Bewerbung positiv, wird Ihre zuständige Beraterin eine Stellungnahme an das Jugendamt schreiben und Sie als Bereitschaftspflegestelle mit Ihren an uns eingereichten Unterlagen dort vorschlagen. Eine zuständige Kollegin vom Jugendamt und Ihre zuständige Beraterin führen gemeinsam noch einen Hausbesuch durch. Die Kollegin vom Jugendamt entscheidet in diesem Hausbesuch über Ihre Eignung.

Ablauf

Sie schließen mit der Diakonie eine Vereinbarung ab, aus dem sich kein Arbeitsrechtsverhältnis ergibt, d.h. Sie müssen sich selbst krankenversichern. Ihr Status ist Hausfrau/Hausmann. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie sich familienversichern lassen. Die Krankenkassen bieten günstige “Hausfrauenversicherungen” an: ca. 230,00 € monatlich.

  • Die Bereitschaftspflegekinder sind über das Jugendamt haftpflichtversichert.
  • Die tageweise Berechnung des Pflegegeldes ist steuerfrei. Bei einer monatlichen Belegung erhalten Sie 2.520 € für sich und nach Alter gestaffelt 731 € für das zu betreuende Kind und 48,36 € für einen Beitrag zur Rentenversicherung. Bei zwei Kindern verdoppelt sich das Pflegegeld. Es wird tageweise analog der Belegung berechnet.
  • Sie bekommen die Grundausstattung wie Kinderwagen, Autokindersitze, Kinderbett usw. vom Jugendamt gestellt. Ein separates Zimmer für das Kind muss in Ihrem Haushalt nicht vorgehalten werden, es muss aber ausreichend Platz für ein Kinderbett und eine Spielfläche sein.
  • Bei allen Belangen steht Ihnen eine für Sie zuständige Beraterin zur Seite, die Sie auch wöchentlich kontaktiert. Bei der Abholung des Kindes, bei Kontakten der Herkunftsfamilie zum Kind, bei Anbahnung in eine andere Unterbringung usw. begleitet Sie Ihre Beraterin.
  • Wir treffen uns mehrmals im Jahr mit allen Bereitschaftspflegeeltern zum Erfahrungsaustausch.
  • Sie können das Bereitschaftspflegekind nach Absprache mit Ihrer Beraterin, dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten mit in den Urlaub nehmen. Dabei ist auf Verhältnismäßigkeit zu achten, d.h. einem sehr kleinen Kind, welches sich erst sehr kurze Zeit bei Ihnen befindet, würden wir eine Reise nach z.B. Ägypten nicht gestatten.

Die Pausenzeiten zwischen den Belegungen, also, nachdem ein Kind Ihre Familie verlässt, können Sie selbst bestimmen.

KONTAKT

Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V.
Bereitschaftspflege
Evangelische Jugendhilfe
Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig

Koordinatorin Bereitschaftspflege
Marion Wiegand
marion.wiegand@diakonie-leipzig.de
T +49 341 58 61 72 13
M +49 172 378 99 59

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